Informationen zum Bürgerbegehren und einem eventuellen Bürgerentscheid
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! 
Am Donnerstag, dem 21.01.2010, wurden von der BI über 1.000 Unterschriften vorgelegt. Das Bürgerbegehren verlangt, dass der Kindergarten am alten Standort wieder aufgebaut wird und nicht durch einen Umbau/eine Erweiterung des Bürgerhauses verwirklicht wird.
Dazu kann Folgendes festgestellt werden:
1. Das Bürgerbegehren wurde fristgerecht eingereicht (innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung).
2. Ob es ausreichend unterstützt wurde, überprüft derzeit die Stadtverwaltung (Dazu gehört, ob auch alle Unterzeichner zum Zeitpunkt der Unterschriftsleistung wahlberechtigt in Immenhausen waren und ihre Anzahl mindestens 10% der bei der letzten Kommunalwahl amtlich ermittelten Zahl der wahlberechtigten Einwohner beträgt).
3. Ob das Bürgerbegehren einen durchführbaren Vorschlag für die Deckung der Kosten für die verlangte Maßnahme enthält, wird von der Kommunalaufsicht und dem Hessischen Städte- und Gemeindebund geprüft und beantwortet werden. Die Verwaltung geht derzeit nicht davon aus, dass dieser Teil die Bedingungen erfüllt.
Über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens entscheidet die Stadtverordnetenversammlung. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Stadtverordnetenversammlung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschließt.
Das ist dann möglich, wenn die Stadtverordnentenversammlung erkennt, dass die drei Bedingungen, die ein Bürgerbehren erfüllen muss (s. o.), gegeben sind und die Lösung insgesamt vertretbar und nachhaltig ist. Daran wird zur Zeit gearbeitet, weil die 3. Bedingung nach Ansicht der Verwaltung noch nicht erfüllt ist.
Zur Zeit berät die BI über den mit der Kommunalaufsicht abgestimmten Vorschlag, der vom Bürgermeister Andreas Güttler bereits in der Verwaltungsvorlage vom 19.11.09 gemacht wurde, "die Bürgerhausräumlichkeiten insgesamt in einem örtlichen gemeinschaftlichen Vereins- und Bürgerprojekt" zu übernehmen "und mit einem jährlichen Zuschuss in eigener Verantwortung dauerhaft" weiter zu führen. Dies könnte "ähnlich der Verwaltung und Wahrnehmung der Verantwortung für die Jahnturnhalle in der Kernstadt" geschehen. Im Übrigen wurde der Text dieser Verwaltungsvorlage – wegen ihrer Wichtigkeit – gemeinsam vom Magistrat und den Fraktionsvorsitzenden beraten und der Wortlaut in dieser Fassung befürwortet. Darin und bei der Bürgerversammlung wurden auch die Versicherungssummen genannt, die bei Umbau/Erweiterung bzw. für einen frei stehenden Kindergarten gezahlt werden. Damals verweigerte sich die Vereinsgemeinschaft diesem Vorschlag grundsätzlich.
Vielleicht gibt es aber auch noch andere Vorschläge?!
Die drei Fraktionen im Stadtparlament werden sich ebenfalls damit beschäftigen; danach sollte es zu Gesprächen mit den Verantwortlichen der BI kommen. Wenn sich alle aufeinander zu bewegen, könnte dann ggf. der Bürgerentscheid entfallen.
Sollte allerdings kein Deckungsvorschlag erarbeitet werden können und es dann zu einem Bürgerentscheid kommen, entscheidet die einfache Mehrheit der Stimmen, sofern sie "mindestens fünfundzwanzig vom Hundert der Stimmberechtigten beträgt." Sie ersetzt den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung.
Ob dieser Entscheid dann tatsächlich umgesetzt werden kann, entscheidet die Kommunalaufsicht, die diese Ausgabe vor Baubeginn genehmigen muss.
Herbert Rössel
Bürgermeister